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AK Kennzeichen – Altenkirchen, Kirchen

AK · XX 1234

Auf einen Blick

Das Kfz-Kennzeichen AK steht für Altenkirchen, Kirchen (Rheinland-Pfalz). Zuständig ist Landkreis Altenkirchen. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.

Zuständige Zulassungsstellen für AK

Landkreis Altenkirchen

Rathausstr. 12
57610 Altenkirchen

Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:00

Kfz-Zulassung Altenkirchen online →

Landkreis Altenkirchen

Lindenstr. 1
57548 Kirchen-Sieg

Öffnungszeiten: Mo 07:30-13:00, Di 07:30-13:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-13:00, Fr 07:30-12:00

Kfz-Zulassung Kirchen online →

Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Häufige Fragen zum AK-Kennzeichen

Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen AK?
Das Unterscheidungszeichen AK steht für Altenkirchen, Kirchen in Rheinland-Pfalz. Zuständig ist Landkreis Altenkirchen.
Wo bekomme ich AK-Kennzeichen?
AK-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Altenkirchen.
Kann ich ein Fahrzeug mit AK-Kennzeichen online zulassen?
Ja. Für den Zulassungsbezirk Altenkirchen sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
Kann ich mir ein AK-Wunschkennzeichen sichern?
Ja. Die Wunschkombination (AK + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.

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Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Als offizielles Mitglied stehen wir in engem Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem fachaufsichtsführenden Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Wir unterstützen die Behörden aktiv dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland sicher und effizient voranzubringen.

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