Kfz-Wiederzulassung in Höhr-Grenzhausen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Höhr-Grenzhausen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Höhr-Grenzhausen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Höhr-Grenzhausen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Höhr-Grenzhausen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Höhr-Grenzhausen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Höhr-Grenzhausen (WW) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Westerwaldkreis.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Höhr-Grenzhausen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und WW-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte WW-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Höhr-Grenzhausen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Höhr-Grenzhausen:
Zuständige Zulassungsstelle Höhr-Grenzhausen
Landkreis Westerwaldkreis – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Neumarkt 156457 Westerburg
Rheinland-Pfalz
Öffnungszeiten: Mo-Mi 08:00-14:00, Do 08:00-11:30, Do 14:00-18:00, Fr 08:00-12:00
Kontakt
- Telefon:
- 02663-291-0
Wiederzulassung in Höhr-Grenzhausen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Höhr-Grenzhausen. Zuletzt aktualisiert: 26.10.2026.