MZ Kennzeichen – Mainz, Mainz-Bingen, Oppenheim
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen MZ steht für Mainz, Mainz-Bingen, Oppenheim (Rheinland-Pfalz). Zuständig ist Stadt Mainz. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für MZ
Stadt Mainz
Elly-Beinhorn-Str. 1655129 Mainz
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Mainz online →Landkreis Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Str. 2a55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten: Mi 07:30-13:00, Do 07:30-13:00, Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Mainz-Bingen online →Landkreis Mainz-Bingen
Sant-Ambrogio-Ring 1155276 Oppenheim
Öffnungszeiten: Mo 09:00-13:00, Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Oppenheim online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum MZ-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen MZ?
- Das Unterscheidungszeichen MZ steht für Mainz, Mainz-Bingen, Oppenheim in Rheinland-Pfalz. Zuständig ist Stadt Mainz.
- Wo bekomme ich MZ-Kennzeichen?
- MZ-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Mainz.
- Kann ich ein Fahrzeug mit MZ-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Mainz sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein MZ-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (MZ + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Rheinland-Pfalz
Alle Kennzeichen-Kürzel in Rheinland-Pfalz →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.
