ROK Kennzeichen – Eisenberg, Kirchheimbolanden, Rockenhausen
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen ROK steht für Eisenberg, Kirchheimbolanden, Rockenhausen (Rheinland-Pfalz). Zuständig ist Landkreis Donnersbergkreis. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für ROK
Landkreis Donnersbergkreis
Hauptstr. 8667304 Eisenberg
Öffnungszeiten: Mi 08:00-12:30, Do 08:00-12:30, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Eisenberg online →Landkreis Donnersbergkreis
Uhlandstr. 267292 Kirchheimbolanden
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-11:30
Kfz-Zulassung Kirchheimbolanden online →Landkreis Donnersbergkreis
Bezirksamtsstr. 767806 Rockenhausen
Öffnungszeiten: Di 08:00-15:30, Do 08:00-17:30, Fr 08:00-11:30
Kfz-Zulassung Rockenhausen online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum ROK-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen ROK?
- Das Unterscheidungszeichen ROK steht für Eisenberg, Kirchheimbolanden, Rockenhausen in Rheinland-Pfalz. Zuständig ist Landkreis Donnersbergkreis.
- Wo bekomme ich ROK-Kennzeichen?
- ROK-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Eisenberg.
- Kann ich ein Fahrzeug mit ROK-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Eisenberg sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein ROK-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (ROK + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Rheinland-Pfalz
Alle Kennzeichen-Kürzel in Rheinland-Pfalz →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.
