Kfz-Wiederzulassung in Stockum-Püschen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Stockum-Püschen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Stockum-Püschen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Stockum-Püschen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Stockum-Püschen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Stockum-Püschen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Stockum-Püschen (WW) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Westerwaldkreis.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Stockum-Püschen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und WW-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte WW-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Stockum-Püschen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Stockum-Püschen:
Zuständige Zulassungsstelle Stockum-Püschen
Landkreis Westerwaldkreis – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Neumarkt 156457 Westerburg
Rheinland-Pfalz
Öffnungszeiten: Mo-Mi 08:00-14:00, Do 08:00-11:30, Do 14:00-18:00, Fr 08:00-12:00
Kontakt
- Telefon:
- 02663-291-0
Wiederzulassung in Stockum-Püschen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Stockum-Püschen. Zuletzt aktualisiert: 26.10.2026.