Kfz-Wiederzulassung in Kirchen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Kirchen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Kirchen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Kirchen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Kirchen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Kirchen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Kirchen (AK) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Altenkirchen.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Kirchen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und AK-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte AK-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Kirchen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Kirchen:
Zuständige Zulassungsstelle Kirchen
Landkreis Altenkirchen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Lindenstr. 157548 Kirchen-Sieg
Rheinland-Pfalz
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:00, Mo-Mi 13:30-16:00, Do 13:30-18:00
Kontakt
- Telefon:
- 02741-688-810
- E-Mail:
- vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Wiederzulassung in Kirchen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Kirchen. Zuletzt aktualisiert: 25.10.2026.